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Steuerrecht

Die Mehrwertsteuer ist und bleibt eines der wichtigsten Themen unserer Arbeit. Aber auch darüber hinaus setzt sich der Zentralverband für die steuerrechtlichen Belange der Bäckerbetriebe ein.

Sieben Prozent Mehrwertsteuer müssen bleiben

Für Bäckereien mit Cafébetrieb sollen auch nach 2023 sieben Prozent Mehrwertsteuer gelten. Der Zentralverband kämpft für eine dauerhafte Steuerermäßigung.

Ab 2024 soll mit sieben Prozent Mehrwertsteuer Schluss sein, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Für den Zentralverband ist das jedoch keine Option. Aus gutem Grund: Eine dauerhafte Steuerermäßigung stärkt die Kaufkraft der Kunden und entlastet Bäckereien mit Cafébetrieb. Steigt die Steuer wieder, könnte das zu höheren Preisen beim Inhouse-Verzehr führen. Zum Hintergrund: 2020, während Corona, hatte die Bundesregierung zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Mehrwertsteuer für Speisen in der Vor-Ort-Gastronomie, zu der Bäckergastronomie und Konditorei-Cafés gehören, gesenkt. Die Senkung war auch aufgrund des starken Einsatzes des Zentralverbands zunächst bis Ende 2022, nun bis Ende 2023 verlängert worden. Doch die reduzierte Mehrwertsteuer muss bleiben.

Die Betriebe des Bäckerhandwerks gehören dringend entlastet. Spürbar und dauerhaft. Zudem riskiert die Politik mit ihren Steuerideen, die ohnehin geschwächte Kaufkraft der Kunden weiter zu senken.


Forderung

Verschärfte Anforderungen betreffen Betriebe doppelt

Bäckereibetriebe müssen seit 2023 verschärfte Anforderungen an Bewirtungsbelege schultern – mit Auswirkungen, die der Zentralverband nicht hinnimmt.

Zu den neuen Regelungen zählt, dass handschriftliche Belege nicht mehr akzeptiert werden. Sie müssen elektronisch erstellt sein und obendrein auch noch Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung im Kassensystem enthalten. Fehlen Angaben, weist das Finanzamt die Belege zurück. Für das Bäckerhandwerk hat das gleich doppelte Auswirkungen: Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur alle Dienstreisen und geschäftlichen Essen der Bäckereiinhaber oder ihrer Beschäftigten. Auch Kunden in Bäckerei-Cafés werden darauf achten, dass sie Rechnungen erhalten, die vom Finanzamt akzeptiert werden.

Handwerksbäcker schultern bürokratischen Ballast, den die Politik immer weiter erschwert. Das muss ein Ende haben, damit die Bäcker in Deutschland wieder backen und sich auf ihr Kerngeschäft und ihre Kunden konzentrieren können.


Forderung

Neue Kassensysteme mit TSE: Pflicht seit 2023

Bürokratie und Realität können weit auseinanderliegen. Das zeigt sich bei den Vorschriften für elektronische Kassen. Der Zentralverband kämpft für die Betriebe.

Seit 2020 müssen elektronische Kassen mit einer sogenannten TSE ausgestattet sein, einer technischen Sicherheitseinrichtung. Zudem müssen sie in einem zentralen Register angemeldet werden. Die Krux: Viele Bäckereien wollen ihre Kassen zwar anmelden, aber das genannte Register existiert auch nach inzwischen drei Jahren nicht, weil es die Finanzverwaltung nicht geschafft hat, ein passendes System zu entwickeln. Problematisch sind zudem die Lieferzeiten für die Anschaffung der Sicherheitseinrichtungen – unter anderem wegen des Corona-Lockdowns in China, der Container-Knappheit in der Schifffahrt, des Ukraine-Krieges, des Mangels an Lkw-Fahrern und der allgemein hohen Nachfrage. Der Zentralverband erkannte das früh und hatte eine Übergangsfrist erwirkt, um alte Kassen weiterverwenden zu dürfen. Diese Frist endete allerdings – und seit 2023 sollen Betriebe sehen, wie sie klarkommen. Der Zentralverband nimmt das nicht hin. Mehr dazu gibt es hier.

Der Bürokratiewahn in Deutschland muss ein Ende haben. Handwerksbäckereien gehören dringend spürbar und dauerhaft entlastet. Zumal die Politik der Praxistauglichkeit ihrer Auflagen auch noch selbst
im Weg steht.


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Ihr persönlicher Ansprechpartner

Christopher
Kruse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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